Warum Passagierberechtigung?
Aufgrund der erhöhten Verantwortung, die jeder Pilot bei der Mitnahme eines Passagiers übernimmt, muss hierfür eine Passagierberechtigung erworben werden. Eine Sportpilotenlizenz allein reicht nur für Alleinflüge aus.
Voraussetzung für diese Berechtigung sind ein Streckenflug mit einem Fluglehrer von mindestens 200 km mit einer Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz, der vom Ausgangsflughafen mindestens 100 km in gerader Linie entfernt sein muss, sowie 3 Streckenflüge über 50 km ohne Fluglehrer. Ist der Streckenflug in der Verantwortung einer anerkannten Schule geflogen worden, kann ein Fluglehrer der Schule die Prüfung zur Passagierberechtigung bei einem weiteren 200 km Flug abnehmen.
Mit der Eintragung der Passagierberechtigung in den Luftfahrschein dürfen Sie eine weitere Person im Flugzeug mitnehmen.
Zu beachten ist stets die fliegerische Laufbahn. Die Passagierberechtigung ist nur dann rechtsgültig, wenn mindestens 3 Starts und Landungen in den letzten 90 Tagen auf diesem Flugzeugmuster nachgewiesen werden können.
Ein hoher Trainingsstand des Piloten ist Voraussetzung für die Mitnahme eines Passagiers.
Wir empfehlen nach längerer Flugpause die Mitnahme eines Fluglehrers, der dann bei einigen Starts und Landungen zur Seite steht.